Neue Regeln für Balkonkraftwerke: Das ändert sich 2024

Neue Regeln für Balkonkraftwerke: Das ändert sich 2024

Bundesregierung plant vereinfachte Regelungen für Balkonkraftwerke
Regierung plant Photovoltaik Strategie

In Deutschland gibt es zahlreiche Hürden und Gesetze, welche den Betrieb eines Balkonkraftwerks (Stecker-Solaranlage) unattraktiv machen. Das könnte sich bald ändern: Bereits im Januar 2023 hat sich der VDE in einer Pressemitteilung für vereinfachte Regelungen bei Balkonkraftwerken ausgesprochen. Das Positionspapier enthält folgende Vorschläge:

  • Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 Watt
  • Jeder Stromzähler soll für Balkonkraftwerke erlaubt sein
  • Vereinfachung des Anmeldeverfahrens
  • Duldung des Schuko Stecker bis 800 Watt
  • Hersteller sollen Risiken transparent aufzeigen

VDE Vorstandsvorsitzender Ansgar Hinz erklärt dazu:

“Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE Vorschriftenwerk. Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.”

Nun scheint es endlich soweit zu sein, dass auch die Bundesregierung auf die Vorschläge des VDE eingeht und diese in die Tat umsetzt. In einem 40-seitigen Dokument hat die Bundesregierung die geplante Photovoltaik Strategie für 2023 veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf der PV-Strategie des BMWK wurde am 10.03.2023 von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Rahmen eines ersten PV-Gipfels mit Vertretern aus Bundesund Landesministerien und Verbänden diskutiert und im Anschluss der Öffentlichkeit vorgestellt.

Am 26.07 wurde nun das Solarpaket 1 veröffentlicht, in dem die kommenden Gesetzesänderungen zusammengefasst wurde. Weitere Infos beim BMWK.

Eines der genannten Handlungsfelder geht um das Thema “Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern”. Im folgenden Artikel gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein.

Aktueller Hinweis: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat einstimmig beschlossen, am Montag, den 22. April von 15 bis 17 Uhr, eine zweite öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung („Solarpaket I“) durchzuführen. Grund für die zweite Anhörung sind die im Änderungsantrag von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Änderungen des Gesetzentwurfes.

Das Solarpaket 1 wird am Freitag, dem 26. April auf der Agenda des Bundestags stehen. Somit könnten die 800 Watt Einspeisegrenze, das vereinfachte Anmeldeverfahren und weitere Erleichterungen schon im Mai in Kraft treten.

Letztes Update: (Dieser Artikel wird ständig aktualisiert…)

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Das ändert sich 2024 für Balkonkraftwerke:

Die Ausgangssituation wird folgendermaßen definiert: Balkonkraftwerke bieten eine einfache Möglichkeit an der Energiewende teilzunehmen. Als Kleinsterzeugungsanlagen gelten derzeit Stecker-Solaranlagen bis zu einer Grenze von 600 Watt Einspeiseleistung. Laut Branchenangaben sind derzeit über 250.000 Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb. Davon wurden lediglich rund 120.000 Anlagen bei der Bundesnetzagentur angemeldet.

Das strategische Zielbild wird folgendermaßen definiert:

“Die Vorschriften für den Anschluss von Balkon-PV werden deutlich vereinfacht. Die Anlagen können einfach installiert, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Anlagen selbst anschließen und in Betrieb nehmen können, ohne die Hilfe von Fachkräften. Der Aufwand für die Meldung ist reduziert” – Photovoltaik Strategie 2023

Mit der Senkung der Mehrwersteuer auf 0% für Photovoltaik zu Beginn des Jahres, sowie die Abschaffung der 70% Regelung wurden bereits die ersten Schritte in die richtige Richtung gemacht. Die Nachfrage nach kleinen Kraftwerken geht seitdem steil bergauf.

Das sind die nächsten Schritte und Maßnahmen für die erleichterung von Balkon-Solaranlagen:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen
  • Einspeisegrenze von 600 auf 800 Watt erhöhen
  • Modulleistung von 2000 Watt erlauben (noch nicht fix)
  • Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte
  • Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden, bis Zähler getauscht ist
  • Schukostecker als “Energiesteckvorrichtung” ebenfalls zulassen
  • Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

1. Meldepflicht beim Netzbetreiber entfällt

Das Ziel ist es, die bürokratischen Hürden aus dem Weg zu räumen. Bisher muss man ein Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber anmelden. Die Bundesregierung will diese “Doppelmeldung” streichen.. Im Gesetzespaket ist vorgesehen, dass Kleinsterzeugungsanlagen grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Meldung im MaStR wird dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über die Anlage, die neu ans Netz angeschlossen wurde.

Update: Ab dem 01. April wird die Anmeldung von Balkonkraftwerken wesentlich erleichtert. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärt:

“Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben.”

2. Schukostecker als Anschluss ebenfalls zulassen

Einer der größten Vorteile eines Balkonkraftwerks ist der Plug & Play (einfach anschließen und loslegen) Aspekt. Obwohl der Anschluss per gewöhnlichen Schuko Stecker bereits geduldet wird, will die Bundesregierung dieses Thema nun offiziell in die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 aufnehmen. In der Photovoltaik Strategie wird erwähnt, dass bei Wechselrichtern mit NA-Schutz das Stromschlagrisiko und die Brandgefahr vergleichbar mit anderen Haushaltsgeräten ist – nämlich sehr gering.

Schuko Steckdose für Anschluss eines Balkonkraftwerks erlaubt

Der Anschluss über Mehrfachsteckdosen (Verteiler) soll weiterhin nicht erlaubt sein. Geplant ist möglicherweise ein Hinweis auf dem Kabel, damit die Gefahren transparent für jeden ersichtlich sind.

3. Grenze auf 800 Watt Einspeiseleistung erhöhen

Der wichtigste Punkt: Die Bundesregierung will nun endlich die 600 Watt Grenze für Wechselrichter auf 800 Watt erhöhen. Die EU-Verordnung „Requirements for Generators“ besagt, dass eine Erzeugungsanlage bis 800 Watt Einspeiseleistung für das Stromnetz nicht relevant ist. Den einzelnen EU-Ländern ist es aber gestattet, eigene Regelungen zu treffen, weshalb in Deutschland bislang nur 600W als Obergrenze gelten.

“In Deutschland sind 600 Voltampere (VA) (entspricht 600 W) in einer technischen Norm (VDE-AR-N 4105) als Obergrenze für die vereinfachte Anmeldung definiert. Hinsichtlich der vereinfachten Anmeldung sowie auch für die Produktnorm hat das BMWK den Normgeber (VDE/DKE/FNN) gebeten, die Grenze auf 800 VA Wechselstromleistung zu erhöhen.” – Photovoltaik Strategie 2023 (Seite 22)

Update 20. Februar: Ursprünglich war geplant, dass Balkonkraftwerke mit einer maximalen Modulleistung von 2000 Watt betrieben werden dürfen. Dies könnte jedoch jetzt doch nicht kommen. Wie der Youtuber Andreas Schmitz erfahren hat, soll der VDE aktuell an einer Norm arbeiten, welche die Modulleistung auf 800 Watt + 20% begrenzen soll. Damit könnte die Leistung der Solarmodule mit dem neuen Gesetz nur noch bei maximal 960 Watt liegen. Begründet wird die Grenze dadurch, dass es bei zu langer Dauerlast von 800W Einspeisung bei alten Stromleitungen zu einem Brand kommen könnte.

Update 24. April: Laut unseren Insiderinformationen soll die Modulgrenze von 2000 Watt nun doch kommen und die 20% Limitierung von 960 Watt scheint kein Thema mehr zu sein.

Alle Neuigkeiten dazu finden Sie im folgenden Video:

Was heißt das nun für bestehende Anlagen? Sollte man seinen Wechselrichter auf 800W upgraden?

Die gute Nachricht: Falls Sie bereits ein Balkonkraftwerk mit 600W Wechselrichter gekauft haben, ist das in den meisten Fällen gar nicht notwendig. Angenommen Sie besitzen ein Balkonkraftwerk mit 800W Spitzenleistung und einem 600W Wechselrichter. Dadurch, dass die Leistung der Solarmodule höher ist, als die des Inverters, kann die Anlage bzw. der Wechselrichter effizienter arbeiten. Dieser ist nämlich am effizientesten, wenn er 100% ausgelastet ist.

Sollten Sie nun für Ihre 800W Solarmodule einen 800W Wechselrichter anschaffen, so würde dieser fast nie auf 100% Auslastung kommen und immer im Teillastbereich arbeiten. Somit würde sich ein Upgrade nicht lohnen.

Hoymiles-HM800 - dieser 800 Watt Wechselrichter wird bald der neue Standard
Hoymiles-HM-800: Dieser Wechselrichter könnte bald der neue Standard für Balkonkraftwerke sein.

Manche Hersteller, wie beispielswise Priwatt, Kleines Kraftwerk und Solakon, bieten auch Balkonkraftwerke mit einem WLAN Wechselrichter an. Diese können auf 600W gedrosselt werden und sobald die Gesetze fixiert sind, per Update ganz einfach auf 800W angehoben werden. Damit ist kein Tausch des Wechselrichters notwendig und es fallen keine weiteren Kosten an.

Am häufigsten wird derzeit das Priwatt priFlat Duo XL gekauft, da es eine Leistung von 1100 Watt hat, sowie einen 800W Wechselrichter, der auf 600W gedrosselt wird. Aufgrund der Größe der Solarmodule darf die Anlage allerdings nur im Garten aufgestellt, und nicht am Haus befestigt werden.

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4. Vereinfachte Regelungen für Mieter & Mieterinnen

Derzeit gibt es immer wieder Meldungen, in denen es darum geht, dass der Vermieter den Betrieb bzw. die Montage einer Balkon-Solaranlage nicht erlaubt.

Im Absatz “Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)” geht es darum, mögliche Hürden für Mietende und Wohnungseigentümer aus dem Weg zu räumen. Mit Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen hätten Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks.

5. Rückwärtsdrehende Zähler vorrübergehend dulden

Wer bisher mehr als 4% des erzeugten Stroms in öffentliche Stromnetz eingespeist hat und dabei einen veralteten Ferraris Zähler besitzt, hat sich theoretisch strafbar gemacht. Die Bundesregierung will nun für den Betrieb einer Balkon-Solaranlage auch rückwärtsdrehende Stromzähler dulden – Dies soll solange geduldet werden, bis der Verteilnetzbetreiber geprüft hat, ob ein neuer Zähler (im Regelfalleine moderne Messeinrichtung mit Zweirichtungszähler) erforderlich ist und dieser ggf. installiert wird.

Ein dauerhafter Betrieb bei einem rückwärtsdrehenden Stromzähler ist nicht geplant, da es nicht sachgerecht wäre.

“Bereits mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) aus 2016 wurde festgelegt, dass bis 2032 alle Messstellen, auch solche, hinter denen Steckersolargeräte betrieben werden, zumindest mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten sind. Zielbild bleibt der mit dem GNDEW zu beschleunigende SmartMeter-Rollout auf die für die Energiewende notwendige Geschwindigkeit.” – Photovoltaik Strategie 2023 (Seite 22)

Neuste Informationen zum Gesetz vom Juli 2023 bestätigen, dass der Netzbetreiber künftig vier Monate Zeit hat, um alte Stromzähler bei der Nutzung eines Balkonkraftwerks auszutauschen. Du bist nicht verpflichtet, Kontakt mit deinem Netzbetreiber aufzunehmen, da die Anmeldung nun ausschließlich über die Bundesnetzagentur erfolgt. Der Netzbetreiber muss sich dort informieren, um herauszufinden, welche Zähler ausgetauscht werden müssen. Innerhalb dieser Frist darfst du das Balkonkraftwerk anschließen, selbst wenn der Zähler noch nicht vom Netzbetreiber ausgetauscht wurde.

Der neue Gesetzesentwurf sieht eine vorübergehende Akzeptanz der Rückwärtsdrehung alter Zähler vor. Daher kann es für dich sogar finanziell vorteilhaft sein, wenn dein Netzbetreiber aufgrund der hohen Nachfrage Zeit für den Austausch deines Zählers benötigt. Immerhin ist jede überschüssig eingespeiste Kilowattstunde bei einem alten Ferraris-Zähler etwa fünfmal so viel wert wie die Einspeisevergütung von großen Dachanlagen.

6. Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte

Formal betrachtet handelt es sich bei der vorliegenden Änderung um eine Klarstellung seitens des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vom August 2023. In dieser wurde eindeutig festgelegt, dass Balkonkraftwerke nicht mehr als Bauprodukte gelten.

Diese Änderung erweist sich als vorteilhaft für Besitzer eines Balkonkraftwerks im Jahr 2024. und zwar aus folgenden Gründen:

  • Die Regelungen bezüglich der Überkopfverglasung sind nun nicht mehr auf Balkonkraftwerke anwendbar. Es ist nun gestattet, Balkonkraftwerke in einer Höhe von über 4 Metern zu installieren.
  • Des Weiteren entfällt die bisherige Einschränkung auf eine Fläche von 2 Quadratmetern für Solarmodule, die Teil eines Balkonkraftwerks an Gebäuden sind.

Somit können auch XL Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 m² auf dem Flachdach, dem Balkon, dem Schrägdach oder der Fassade montiert werden.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Wie wir erfahren haben, steht das Solarpaket I erst ab Mitte Januar auf der Agenda des Bundestags. Sobald dort eine Zustimmung erfolgt, wird die 800 Watt Regelung frühestens Mitte Januar in Kraft treten. Im Gesetzesentwurf steht, dass die Einspeiseleistung des Wechselrichters maximal 800 Watt betragen darf. Die Leistung der angeschlossenen Solarmodule darf jedoch bis zu 2000 Watt haben. Zudem soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen, man muss die Anlage nur mehr bei der Bundesnetzagentur melden.

Feststeht, dass die neuen Änderungen den Kauf eines Balkonkraftwerks noch attraktiver machen werden. Falls Sie die Anschaffung einer Mini-Solaranlage planen, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unsere Förderübersicht 2024 zu werfen (aktuell gibt es bis zu 500 Euro Förderung je nach Region)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Werden bald Balkonkraftwerke mit 800 Watt Einspeisung erlaubt?

Laut der aktuellen Fassung der Photovoltaik Strategie 2023 der Bundesregierung wird die Grenze bei Balkonkraftwerken statt 600 Watt demnächst auf 800 Watt erhöht. Bis zu dieser Grenze ist eine vereinfachte Anmeldung der Anlage zulässig. Geplant ist außerdem, dass der bürokratische Aufwand der Anmeldung von Kleinsterzeugungsanlagen minimiert wird.

Ist ein 800 Watt Balkonkraftwerk aktuell erlaubt?

800 Watt Balkonkraftwerke sind bereits erlaubt – sofern diese von einem Elektriker installiert und in Betrieb genommen werden. Wer mit einem 600 Watt Wechselrichter einspeist, der kann die Anlage selbst legal in Betrieb nehmen. Diese Grenze soll jetzt auf 800W gehoben werden. Nach aktuellem Stand kann man voraussichtlich Mitte 2024 mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung rechnen.

Sind bald Zähler ohne Rücklaufsperre für Balkonkraftwerke erlaubt?

Der Photovoltaik Strategie der Bundesregierung zufolge sollen veraltete Ferraris Stromzähler ohne Rücklaufsperre für den Betrieb eines Balkonkraftwerks geduldet werden. Aber nur solange, bis der alte Zähler durch eine moderne Messeinrichtung (digitalen Stromzähler) ausgetauscht wurde. Ein Dauerhafter Betrieb mit einem Ferraris Zähler sei nicht geplant.

Muss man Balkonkraftwerke demnächst nicht mehr anmelden?

Die Bundesregierung überlegt aktuell, die Anmeldung von Balkonkraftwerken zu streichen. Ob und wann das umgesetzt wird, wissen wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht. Sicher ist, dass die Bundesregierung laut der aktuellen Fassung der Photovoltaik Strategie 2024 die Anmeldung von Balkonkraftwerken stark vereinfachen möchte.

Soll man jetzt mit dem Kauf eines Balkonkraftwerks warten?

Die Anhebung der Bagatellgrenze auf 800 Watt macht keinen großen Unterschied in Bezug auf den Ertrag. Die meisten Hersteller bieten derzeit Sets mit 800W Solarmodul Spitzenleistung an. In Kombination mit einem 800W Wechselrichter ist das nicht sinnvol, da dieser immer im Teillastbereich arbeiten muss und niemals 100% Auslastung erreicht. Dadurch ist er weniger effizient. Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht mit dem Kauf.

Was ändert sich 2023 für Balkonkraftwerke?

Mit der Senkung der Umsatzsteuer auf 0% bei allen Photovoltaik Komponenten und dem Wegfallen de 70% Regelung wurden bereits die ersten Hürden für Balkonkraftwerke aus dem Weg geräumt. Anschließend hat sich der VDE für vereinfachte Regelungen bei Mini-Solaranlagen ausgesprochen. Als nächstes plant die Bundesregierung mit ihrer Photovoltaik Strategie zahlreiche Erneuerungen wie zB. das Anheben der Grenze auf 800W, die Vereinfachung für Mieter, die Duldung von rücklaufenden Stromzählern, sowie die Erlaubnis zum Anschluss per Schuko-Stecker.

Aktuell steht noch kein konkretes Datum fest, an dem die neuen Gesetze kommen sollen.


Verwendete Quellen: BMWK (Stand: 21.04.2024) / Golem: “Politik will Balkonkraftwerke deutlich stärken” / Heise: “VDE fordert vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke” / Business Insider: “Balkonkraftwerk – Darum könnte es sich dank neuer Regeln lohnen”

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Alexander Jakob
Verfasst von
Alexander Jakob
Wie ist Ihre Meinung dazu?

Kommentare
  • Es sollte vielleicht erwähnt werden, ob, wann und wie weit es sich für einen Haushalt überhaupt rentiert, sich ein größeres Balkonkraft anzuschaffen!
    Eine Dauerlast von >300 Watt haben sicher nicht alle! Würde sogar behaupten: Die Wenigsten!
    NUR wenn der Zähler rückwärts läuft, kann sich das dann rechnen. Da stellt sich dann die Frage, ob die Netzbetreiber das so akzeptieren und den alten Zähler drin lassen!
    Wer einen neuen Zähler hat und nur ca. 300 Watt verbraucht, benötigt diese Grenzerhöhung nicht oder müsste über eine Speicherlösung nachdenken.

    • Klingt vernünftig. Nur wenn die alten Zähler weiterlaufen macht das Ganze Sinn. Unsere Nachbarn produzieren bei sehr guter Lage voraussichtlich 800-1000KW in diesem Jahr (Beginn März). Bei einem Strompreis von 0,40c/Kw lohnt sich diese Anschaffung und über eine PV sollte man nachdenken und – pardon- die persönliche Lebenserwartung in Betracht ziehen oder sehr umweltbewußt sein.
      Die große Frage ist, ob die Energieversorger mitziehen, denn wenn sie nicht verkaufen, machen sie auch keinne Gewinn.

  • An warmen Tagen reduziert der Wechselrichter die Leistung und zwar von max. 600Watt auf ca. 550Watt. Insofern lohnt sich schon ein größerer Wechselrichter, der bei zwei 380Watt Panelen dann im Sommer auch die volle Leistung der Panele ausschöpft. In den warmen Monaten von Mai bis August sind letztendlich auch die Erträge am höchsten.

  • Was mir hier immer noch nicht klar ist, ob man einen größeren Wechselrichter benutzen darf, um z.B. mehr Module anzuschließen, und diesen dann auf 600W bzw. 800W Einspeiseleistung begrenzt?

    • Hallo Markus,

      Das ist erlaubt. Die Anbieter Priwatt und Yuma machen sich das zu Nutze und verkaufen größere Sets mit bis zu 1600 Watt Peak, die mit zwei Wechselrichtern ausgeliefert werden. Du kannst die Leistung der Wechselrichter selbst drosseln, also auf je 300 bzw. bald 400 Watt je Wechselrichter.

      Die Anlage wird als 600W bzw. bald 800W Balkonkraftwerk angemeldet. Ob du die Leistungsdrosselung nach der Anmeldung aufhebst, wird jedoch niemand überprüfen 😉

      Freundliche Grüße,
      Alexander Jakob

  • Meiner Meinung nach sollte die Neuregelung außerdem noch klären, wo ein Balkonkraftwerk montiert werden darf. Für zwei Module braucht man schon einen ordentlich breiten Balkon und wer hat den schon?
    Und wer möchte sich die Sicht komplett verbauen, wenn er die Module als im Dachgeschoss wohnender auf dem Dach perfekt unsichtbar auf dem Dach installieren könnte, oder an der Fassade montieren?
    Der “Trumpf” der ausschließlichen Montage auf dem Balkon wurde in meiner Eigentümergemeinschaft jedenfalls bereits gezogen. Somit kann niemand ein BKW installieren, da die Balkone nur 3.5 Meter breit sind.

  • Danke für den interessanten Artikel

    vorübergehende Akzeptanz der Rückwärtsdrehung alter Zähler!!

    Hallo, bedeutet das, dass wir Deutschen, weil wir bereit sind zu akzeptieren, für den Strom, den wir ins Netz einspeisen, praktisch kein Geld bekommen? Ich bin mir sicher, dass ein Eiscreme-Händler einen Rückgang von 2 € pro Kugel auf 40 Cent nicht akzeptieren würde?

    Ich falle in die von Bernd unten erwähnte Kategorie, ich kann nur die Morgensonne oder den späten Nachmittag nutzen

    • Bravo, dass du diesen Punkt des Themas angesprochen hast.
      Ich habe das gleiche Problem: Ich miete eine Wohnung bei einer Genossenschaft; Ich wohne im Dachgeschoss eines Dreifamilienhauses (3 Etagen); Ich verbrauche nicht mehr als 400 W pro Stunde; und die Sonne auf dem Dach am frühen Morgen maximal 3 Stunden lang auf der linken Seite steht und auf der linken Dachseite zwischen 14 und 19 Uhr die Sonne scheint.
      Und wie soll ich es lösen?

  • Hm,
    wird der Zähler bei mir irgendwann getauscht, werde ich die Einspeisung “abschalten”, Definitiv.
    Im Monat kommen ca. 50kwH vom Dach, tagsüber wo niemand zu Hause ist. Abends wird dann natürlich wieder verbraucht.
    Mein Wechselrichter kann auf Bedarfsstrom ohne Einspeisung geändert werden.
    Strom beziehen und Bezahlen gern. Zum “Sparen” den für mich rückwärts drehenden Zähler tauschen gegen einen mit mit Rücklaufsperre, der überschüssige Strom geht trotzdem ins Netz, der Netzbetreiber bzw. der Versorger “verkauft” meinen erzeugten Gratis Strom an jemand anderes.

    So nicht mit mir. Mein Standpunkt

  • Mit Interesse habe ich den Artikel über die Balkonkraftwerke gelesen. Seit Mitte diesen Jahres betreibe ich selbst eine solche steckerfertige Solaranlage. Die 2 Module mit 750 Watt Maximalleistung und ein Hoymiles Wechselrichter arbeiten gut zusammen. Auch hat mein Stromanbieter mir im letzten Jahr einen Zweirichtungszähler eingebaut. Hier sehe ich nun auch, wieviel nicht selbst verbrauchter Strom in das öffentliche Netz fließt. Bei Kunden mit alten Zählern wird der nicht verbrauchte Strom durch Rückwärtslaufen ja quasi vergütet.

    Ist eine Vergütung oder Gegenrechnung des Stroms ins öffentliche Netz auch bei digitale Zählern geplant?

    • Rückwärtslaufen wird bei Mini-Anlagen meist geduldet, ist aber letztendlich Betrug, weil du dann zum selben Tarif einspeist, wie du sonst Strom beziehst, und nicht zum niedrigeren Einspeisetarif. Die Einspeisetarife sind niedriger, weil private Mini-Einspeiser natürlich weder Personal-, noch Kraftwerks-, noch Infrastrukturkosten zu tragen haben (von deinem Bezugstarif bauen die Netzbetreiber ja Leitungen, Masten, Kraftwerke und bezahlen ihre Leute, was du als Privatmensch alles nicht machst). Geduldet wird es, weil die Netzbetreiber gesetzlich sowieso eigentlich seit langem verpflichtet sind, moderne Zähler einzubauen (formal dürfte es schon heute keine Feraris-Zähler, also die mit Drehscheibe, mehr geben, egal ob PV oder nicht). Wenn sie das nicht machen, sind sie selbst schuld.
      Das gilt mir und ohne neuem Gesetz identisch so.

      Willst du rechtlich konform vergütet werden (mit oder ohne neuem Gesetz, auch hier egal) musst du dich beim Netzbetreiber zum Einspeisen anmelden und dich als Unternehmer beim Finanzamt anmelden (entweder als Kleinunternehmer anmelden oder alternativ Umsatzsteuer bezahlen).

      Bezüglich Vergütung verändert das neue Gesetz gar nichts. Es macht es nur einfacher, wenn man nicht(!) vergütet werden will.

    • Vermutlich kannst Du die Einspeisevergütung von 7,xy ct/kWh beantragen und nach einer Abrechnungsgebühr von vermutlich 30Euro/ Jahr bleiben dann zumindest ein paar Cent auf Deinem Konto. Oder du verschenkst den guten Co2 freien Strom hast ein Gutes Gewissen und der Stromanbieter verkauft den für 50ct/kWhStunde an Leute die Ökpstrom bestellt haben. mit dem Gewinn fährt der Vorstand dann einen dicken SUV V8 Benziner und freut sich des Lebens.

  • Ich vermisse bei den ausführlichen Ausführungen den Hinweis zur Erstattung des überschüssigen Stroms, der von der
    Balkonkraftwerkanlage erzeugt wird.
    Der z.Zt. an den Grundversorger gespendet wird. Freundlicherweise wird auf dem
    Zweirichtungszähler dieser “gespendete”
    STROM in Summe angezeigt.

    • Du musst dich beim Netzbetreiber als Einspeiser anmelden und dich beim Finanzamt (nur dort, nicht beim Gewerbeamt) als Unternehmer anmelden.

      Das ist unabhängig vom neuen Gesetz und war schon imemr so, wenn man Vergütung will.

  • Guten Tag ,
    es kann doch nicht sein , dass Wohnungseigentümer den KLimawandel durch Einspruch bei Eigentümerversammlung in Bezug Balkon- PV verhindern !!!