Balkonkraftwerk: VDE will keine 2000W Grenze

Balkonkraftwerk: VDE will keine 2000W Grenze

VDE will die maximal erlaubte Solarmodul Leistung für Balkonkraftwerke auf 960W statt 2000W begrenzen
Doch keine 2000W Grenze?

Für diejenigen, die bereits oder künftig Balkonkraftwerke besitzen möchten, bleibt Geduld weiterhin erforderlich. Die geplanten neuen Vorschriften für Balkonkraftwerke, die ursprünglich zum 01. Januar erwartet wurden, sind noch immer in der Entwicklung und werden voraussichtlich erst Mitte des Jahres in Kraft treten.

Neue Informationen deuten jedoch darauf hin, dass laut angeblichen internen Dokumenten des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) Abstriche bei der maximalen Modulleistung vorgenommen werden sollen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen.

Es gestaltet sich auch schwierig, Einigungen über ein Gesetz zu erzielen, das Mietern und Eigentümern von Wohnungen ermöglichen soll, Balkonkraftwerke ohne Zustimmung ihrer Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft zu installieren.

Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Solarpakets I vorgeschlagen, die maximale Einspeisung eines Balkonkraftwerks von 600 auf 800 Watt zu erhöhen – in anderen EU-Ländern gilt diese Grenze bereits. Es wurde auch vorgeschlagen, die bisher unregulierte maximale Modulleistung erstmals auf 2000 Watt zu begrenzen. Da viele Solarmodule ihre maximale Leistung nur unter Idealbedingungen erreichen, wird oft eine höhere Modulleistung empfohlen, um die maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters auch bei weniger optimalen Sonnenbedingungen zu erreichen.

Nur 960 Watt statt geplanten 2000 Watt

Der VDE plant Gerüchten zufolge, die maximale Modulleistung auf 960 Watt zu begrenzen. Dies wird anhand der maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt mit einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor von 20 Prozent begründet. Der YouTuber Andreas Schmitz, dem die internen VDE-Dokumente geleaked wurden, erklärt in seinem neusten Youtube Video die Bedenken des VDE mit älteren Installationen, bei denen höhere Modulleistungen unter sehr ungünstigen Bedingungen zu Überhitzung von Kabeln oder sogar Bränden führen könnten.

Die Produktnorm VDE 0126-95, die derzeit erarbeitet wird, hat zwar keinen gesetzlichen Charakter, sodass Besitzer von Balkonkraftwerken dagegen ohne rechtliche Konsequenzen verstoßen können. Allerdings werden die VDE-Normen von Sachverständigen beispielsweise bei Versicherungsfällen herangezogen. Wer sich also nicht an die Norm hält, riskiert im Schadensfall, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Unumstritten ist jedoch die geplante Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt. Bisher hat der VDE auf unsere Anfragen nicht geantwortet.

Vermieter gegen “freies Balkonkraftwerk Recht”

Auch die politischen Beratungen über neue Rechte für Mieter und Wohnungseigentümer gestalten sich schwierig. Ihnen soll künftig nur in begründeten Fällen verwehrt werden können, Steckersolaranlagen zu installieren – ähnlich wie es bereits für barrierefreie Umbauten und Wallboxen für Elektroautos gilt. Verschiedene Vertreter der Wohnungswirtschaft stemmen sich jedoch gegen diese neuen Rechte. Bisherige Begründungen drehen sich oft darum, dass Balkonkraftwerke optisch störend seien oder dass teure Prüfungen durch Elektrofachkräfte gefordert werden, wodurch sich die Rentabilität eines Balkonkraftwerks letztendlich kaum noch lohnt, so Andreas Schmitz, der gemeinsam mit anderen als AG Balkonkraftwerk am politischen Beratungsprozess teilnimmt.

Am 19. Februar 2024 fand eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt, bei der jedoch ein anderes Thema, nämlich der Vorstoß zu virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen, dominierte. Der Vermieter-Lobbyverband Haus und Grund sprach sich gegen die freie Installation von Balkonkraftwerk Anlagen aus. Dies solle die Entscheidung des Vermieters bleiben, da dieser die Kontrolle über das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verlieren dürfe.

Quellen: Heise, Andreas Schmitz, VDE

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Alexander Jakob
Verfasst von
Alexander Jakob
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Kommentare
  • Das ist mal wieder typisch Deutsch. In anderen europäischen Ländern läuft schon alles, zum größten mit Teil 2000 Watt. Nur die “Deutschen Bürokraten” fummeln wieder herum. Wenn man sieht, dass sogar innerhalb Deutschlands Unterschiede da sind. In Baden-Württemberg ist z. B. keine Anmeldung bei Netzagentur mehr erforderlich, lediglich MasTR . Das hier mehr als Frust hochkommt, müsste jedem klar sein. Leider ist das in unserem Bürokratenland, nicht so. Kein Wunder das wir mitlerweile in Europa auf dem letzten Platz liegen. ( E N D E

  • Wir Deutschen stehen uns leider mal wieder selber im Weg und die Lobbyisten sorgen leider für den Rest. Deutschlands Politik will keine Energiewende, leider leider