Balkonkraftwerke (auch steckerfertige Solaranlagen genannt) liegen derzeit voll im Trend. Nicht nur aufgrund der immer weiter steigenden Energiekosten, sondern auch, weil sie in Deutschland mit teilweise bis zu 500 Euro gefördert werden. Leider gibt es regional große Unterschiede, was die Fördermaßnahmen betrifft.
Wir haben eine Übersicht über die derzeit bekannten Förderprogramme für Balkonkraftwerke der Bundesländer für das Jahr 2025 aktualisiert. Sie sind nach Bundesland alphabetisch sortiert. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Programmen erhältst Du, wenn Du das entsprechende Bundesland auswählst. Hinweis: Manche Förderungen erfordern, dass der Antrag vor dem Kauf gestellt wird, während bei anderen die Rechnung nach dem Kauf eingereicht werden muss, um den Zuschuss zu erhalten.
Mecklenburg-Vorpommern: 500 Euro für Mieter
In Mecklenburg-Vorpommern können Mieter eine Förderung von bis zu 500 Euro für Balkonkraftwerke beantragen. Dabei werden höchstens die Kosten für Kauf und Installation übernommen, falls diese unterhalb des Förderbetrags liegen. Der Antrag kann erst nach der Installation gestellt werden, sofern die geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Eigentümer profitieren von diesem Programm nicht mehr, da die für sie bereitgestellten Mittel bereits vollständig vergeben wurden, wie das Landesförderinstitut mitteilt.
Sachsen: 300 Euro für Mieter
In Sachsen wurden Balkonkraftwerke bisher mit einer pauschalen Unterstützung von 300 Euro gefördert. Derzeit (Stand: Dezember 2024) ist die Antragstellung nicht möglich, doch möglicherweise wird das Programm 2025 wieder aufgenommen. Aktuelle Informationen dazu könnten ab Januar auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank verfügbar sein.
Die bisherige Förderung galt ausschließlich für Mieter. Voraussetzung war, dass die Module mindestens 300 Watt-Peak (Wp) Leistung hatten und der Antrag erst nach der Montage gestellt wurde.
Berlin: Förderung nur bis Ende 2024
In Berlin kannst Du beim Kauf eines Balkonkraftwerks noch bis zum 31. Dezember 2024 eine pauschale Unterstützung von 500 Euro beantragen. Ist die Anlage günstiger, wird der Kaufpreis in voller Höhe übernommen. Bisher wissen wir noch nichts über eine Aufstockung des Budgets.
Die Förderung richtet sich sowohl an Mieter als auch an Eigentümer, sofern die Immobilie selbst bewohnt wird. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Erwerb der Anlage eingereicht werden. Zuständig für die Abwicklung ist die Investitionsbank Berlin (IBB).
Zum Balkonkraftwerk TestBalkonkraftwerk Förderung nach Bundesland
Zur einfachen Übersicht haben wir nachfolgend alle aktuellen Balkonkraftwerk Förderprogramme nach Bundesland bzw. Kommune in Deutschland sortiert. Bisher wurden noch nicht alle Einträge für 2025 aktualisiert.
Du hast ein Förderprogramm gefunden, das wir hier vergessen haben oder die Förderung wurde inzwischen beendet? Dann melde dich unter [email protected] und wir aktualisieren es.
Wichtig: Manche Programme setzen voraus, dass der Antrag vor dem Kauf der Anlage gestellt wird, um eine Förderung zu erhalten. Bei anderen reicht es aus, die Rechnung nach dem Kauf einzureichen, um eine Rückerstattung zu bekommen. Zusätzlich verlangen einige Kommunen, dass das Balkonkraftwerk über eine spezielle Energiesteckdose (z. B. einen Wieland-Stecker) angeschlossen wird. Prüfe daher die Voraussetzungen der jeweiligen Förderung.
Baden-Württemberg
Bühl
Förderung: 300 Euro pauschal pro Anlage
Bedingungen: Maximale Leistung 600 Watt, nur eine Anlage pro Stromzähler erlaubt, und mehr…
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.buehl.de/foerderprogramm-solar
Friedrichshafen
Förderung: 300 Euro pro Haushalt, mindestens 300 Watt
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.friedrichshafen.de/
Filderstadt
Förderung: 150 Euro pro Haushalt
Weitere Informationen: www.filderstadt.de
Friolzheim
Förderung: 100 Euro pro Haushalt bis zu 600 Watt Peak
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.friolzheim.de
Heidelberg
Förderung: bis zu 750 Euro
Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: bis zu 1450 Euro, lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.heidelberg.de
Heddesheim
Förderung: 100 Euro pro Modul (maximal 2)
Weitere Informationen: www.heddesheim.de
Freiburg
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.freiburg.de
Kornwestheim
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.kornwestheim.de
Kehl
Förderung: 200 Euro, sozial schwache Antragsteller 300 Euro
Weitere Informationen: kehl.de
Lörrach
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.loerrach.de/balkonsolaranlagen
Ludwigsburg
Förderung: Bis zu 300 Euro, für BezieherInnen der LudwigsburgCard bis zu 800 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ludwigsburg.de
Neubulach
Förderung: 50 Euro pro Modul (maximal 100 Euro)
Weitere Informationen: www.neubulach.de
Schwaikheim
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.schwaikheim.de
Schwetzingen
Förderung: eimalig max. 300 Euro, höchstens 30% der Anschaffungskosten
Weitere Informationen: www.schwetzingen.de
Stuttgart
Förderung: 100 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stuttgart.de
Ulm
Förderung: 50 % bis zu 250 € pro Wohneinheit
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ulm.de
Walldorf
Förderung: 300 Euro, maximal 50% Euro der Anschaffungskosten
Umweltförderprogramm aktuell nicht verfügbar
Weinheim
Förderung: 50 Euro pro Solarmodul, max. 2 Module (max. Gesamtleistung 600 Watt)
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.weinheim.de
Bayern
Adelsdorf
Förderung: Einmaliger Zuschuss pro Wohneinheit, max. 60 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
Bubenreuth
Förderung: 25% der Anschaffungskosten, max. 250 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
Buckenhof
Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 150 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
Forchheim
Förderung: 100 Euro (brutto) je angefangene kWp, max. 400 Euro (brutto) je Gebäude/Wohneinheit
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadtwerke-forchheim.de/balkon-pv/
Günzburg
Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.guenzburg.de
Marloffstein
Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
München
Förderung: 0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: muenchen.solar2030.de/balkonkraftwerk/
Moosburg
Förderung: 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.moosburg.de/foerderprogramm
Penzberg
Förderung: bis max. 300 Wp mit pauschal 75 Euro sowie bis max. 600 Wp mit pauschal 100 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.penzberg.de
Spardorf
Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
Unterschleißheim
Förderung: 25% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.unterschleissheim.de
Uttenreuth
Förderung: 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.erlangen-hoechstadt.de
Weilheim in Oberbayern
Förderung: 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.weilheim.de
Berlin
Aktuell keine Förderung mehr.
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.ibb-business-team.de/
Brandenburg
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Brandenburg.
Bremen
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Bremen.
Hamburg
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Hamburg.
Hessen
Darmstadt
Förderung: 200 Euro pauschal für ein Standard-Modul (300 W); 400 Euro pauschal für zwei Standard-Module (2 x 300 W); max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.darmstadt.de
Mörfelden-Walldorf
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: https://www.moerfelden-walldorf.de/de/umwelt/energie-und-klimaschutz/energieberatung/leistungen/foerderung/
Main-Taunus-Kreis
Förderung: 100 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.mtk.org
Mecklenburg-Vorpommen
Förderung: Maximal 500 Euro pro Haushalt in allen Gemeinden in MV
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.regierung-mv.de
Niedersachsen
Braunschweig
Förderung: 250 Euro für 250 bis 400 Watt Peak Spitzenleistung
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.braunschweig.de
Oldenburg
Förderung: Festbetrag von 300 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: serviceportal.oldenburg.de
Norden
Förderung: Festbetrag von 300 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.norden.de
Nordrhein-Westfalen
Aachen
Förderung: 300 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: serviceportal.aachen.de
Ahaus
Förderung: 50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadt-ahaus.de
Bönen
Förderung: 100 Euro pro Wohneinheit
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.boenen.de
Bonn
Förderung: 50 Euro für 1 Solarmodul, 100 Euro für 2 Module
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.bonn.de
Borgentreich
Förderung: 100 Euro pauschal pro Balkonkraftwerk
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.borgentreich.de/
Castrop-Rauxel
Förderung: 100 Euro pauschal pro Wohneinheit
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.castrop-rauxel.de
Castrop-Rauxel
Förderung: 100 Euro pauschal pro Wohneinheit
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.duelmen.de/pv
Düsseldorf
Förderung: 50% der förderfähigen Kosten, maximal 400 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.duesseldorf.de
Gelsenkirchen
Förderung: 100 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.gelsenkirchen.de
Gladbeck
Förderung: 150 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.gladbeck.de
Hamm
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: klimaagentur-hamm.de
Herten
Förderung: 200 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.herten.de
Hiddenhausen
Förderung: 150 Euro pauschal
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.hiddenhausen.de
Kleve
Förderung: 50% der förderfähigen Kosten bis max. 500 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.kleve.de
Köln
Förderung: 200 Euro pauschal pro Balkon-Solaranlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.stadt-koeln.de
Menden
Förderung: 200 Euro pro Modul (max. 2 Solarmodule)
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.menden.de
Oberhausen
Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.oberhausen.de
Oelde
Förderung: 30% des Anschaffungspreises inklusive MwSt., max. 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.oelde.de
Olsberg
Förderung: 200 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.olsberg.de
Recklinghausen
Förderung: 100 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.recklinghausen.de
Rheinberg
Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.rheinberg.de
Rheinisch-Bergischer-Kreis
Förderung: Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 Euro (z. B. Balkonkraftwerk) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.rbk-direkt.de
Troisdorf
Förderung: 150 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.troisdorf.de
Voerde am Niederrhein
Förderung: 100 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.voerde.de
Wesel
Förderung: 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 Euro
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.wesel.de
Wickede (Ruhr)
Förderung: 150 Euro pauschal pro Anlage
Weitere Informationen, Antrag und Richtlinie: www.wickede.de
Rheinland-Pfalz
Saarland
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Saarland.
Sachsen
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen.
Sachsen-Anhalt
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein
Neuauflage des Förderprogramms “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger”:
Bereits im Januar 2023 sollen alle Einwohner in Schleswig-Holstein die Möglichkeit bekommen, neue Förderanträge für Balkonkraftwerke einzureichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einzuläuten.
Mit insgesamt 75 Millionen Euro wird das Fördervolumen im Vergleich zum Vorgängerprogramm deutlich erhöht.
Gefördert wird: Steckerfertige Balkon-Solaranlagen mit einer Mindestleistung des Wechselrichters von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt können gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pauschal pro Haushalt.
Thüringen
Derzeit gibt es keine Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Thüringen.
Häufige Fragen zu Mini-PV Förderungen
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Balkonkraftwerk Förderungen:
Wann wird ein Balkonkraftwerk nicht gefördert?
Ob eine steckerfertige Solaranlage gefördert wird, hängt nicht nur vom Bundesland bzw. der Kommune ab, sondern oftmals auch vom Zeitpunkt der Anschaffung. Bei vielen Förderprogrammen gibt es ein Startdatum. Falls Sie die Anlage bereits vor diesem Startdatum gekauft haben, so sind Sie für die Förderung nicht qualifiziert.
Was passiert, wenn keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen?
Es gilt bei Förderprogrammen immer: “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”. Sollte kein Fördergeld mehr übrig sein, dann haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Förderung. Meistens wird das Förderbudget aber sehr bald wieder aufgestockt, da Deutschland bis 2045 klimaneutral werden möchte und daher immer mehr Geld in erneuerbare Energien investiert.
Kann man die Förderung online beantragen?
In den meisten Fällen können Sie einen Förderantrag direkt online stellen. Weitere Informationen, sowie das richtige Formular finden Sie auf der Website Ihrer Kommune (siehe Bundesland Übersicht oben).