Balkonkraftwerk anmelden: Anleitung 2023

Balkonkraftwerk anmelden: Anleitung 2023

Balkonkraftwerk anmelden
Balkonkraftwerk

Trotz der wachsenden Beliebtheit von Balkonkraftwerken sind viele Menschen unsicher und möchten sich den mühsamen Schritt der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur sparen. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Meldungen, die Sie an die Behörde schicken müssen, und darüber, was passiert, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden.

Balkonkraftwerk Anmeldeservice vom EnergieMagazin

Umfrage zum Thema Balkonkraftwerk anmelden

Der Youtuber Andreas Schmitz hat vor kurzem eine Umfrage erstellt, mit der Frage “Habt ihr euer Balkonkraftwerk angemeldet?” Insgesamt haben über 7000 Menschen abgestimmt. Davon gaben 74% der Leute an, dass sie ihre Balkon-Solaranlage nicht gemeldet haben.

Umfrage: Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

Als Gründe für die Nichtanmeldung wird häufig der bürokratische Aufwand genannt. Viele Nutzer hatten sogar Monate lang mit dem Anmeldeprozess zu kämpfen, da je nach Wohnort weitere Hürden hinzukommen können.

Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?

Keine Anmeldepflicht beim Netzbetreiber:

Falls man mit einem Balkonkraftwerk eine Netzeinspeisung beabsichtigt, muss sich der Anlagenbetreiber mit dem Netzbetreiber abstimmen, um eine Verfälschung der Messung zu verhindern. Wenn der Anlagenbetreiber mittels Zertifikat den NA-Schutz nachweisen kann, kann der Netzbetreiber den Anschluss nicht unterbinden.

Nach § 19 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist von einer Anmeldepflicht auszugehen, allerdings wird kein konkretes Verfahren genannt, weshalb eine Anmeldung rechtlich nicht verpflichtend ist. Auch die VDE-AR-N-4105 Norm ist ein unverbindlicher Vorschlag und verpflichtet somit nicht zu einer Anmeldung.

Wichtig ist, dass Sie einen Zweirichtungszähler oder einen Zähler mit Rücklaufsperre besitzen – falls Ihr Stromzähler veraltet ist, dürfen Sie die Anlage auf keinen Fall in Betrieb nehmen.

Stromzähler für Balkonkraftwerk - welcher Zähler ist erlaubt? - Anmeldung
Drei Arten von Stromzählern im Vergleich – © priwatt

Anmeldepflicht bei der Bundesnetzagentur:

Anders sieht es bei der Bundesnetzagentur aus. Wer mit einer Photovoltaikanlage eine Einspeisung ins öffentliche Netz beabsichtigt, der ist nach MaStRV verpflichtet, die Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden – unabhängig von der Spitzenleistung. Diese Anmeldung darf auch bis zu 1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.

Falls Sie Ihr Balkonkraftwerk als reine Inselanlage betreiben und keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen wollen, müssen Sie die Anlage gemäß MaStRV § 5 Abs. 2 Nr. 1b nicht bei der Bundesnetzagentur melden.

Balkon-PV Übersicht der Bundesnetzagentur

Was passiert, wenn man ein Balkonkraftwerk nicht anmeldet?

Da man mit einem Balkonkraftwerk in der Regel den erzeugten Strom zum Großteil selbst verbraucht, fällt eine Nicht-Anmeldung der Anlage kaum auf. Strafzahlungen sind eher unwahrscheinlich – tatsächlich ist bis heute kein Fall bekannt, bei dem ein Anlagenbetreiber wegen fehlender Anmeldung eine Strafe hätte zahlen müssen.

Dennoch kann das Nicht-Anmelden theoretisch als Ordnungswidrigkeit nach § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) betrachtet werden und zu einem Bußgeld in dreistelliger Höhe führen. Im schlimmsten Fall könnte der Netzbetreiber sogar Ihren Anschluss vom Netz trennen, wobei das in der Praxis noch nie vorgekommen ist.

Laut einer Studie der HTW Berlin waren 2020 nur maximal 20 Prozent aller verkauften Stecker-Solaranlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet.

Anleitung: So meldet man ein Balkonkraftwerk an

In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen Schritt-für-Schritt, wie Sie ihr Plug & Play Balkonkraftwerk korrekt, vorschriftsmäßig und vereinfacht beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur anmelden.

Dank der Netzanschlussnorm (VDE-AR-N 4105) können Privatpersonen seit April 2019 Balkonkraftwerke bis 600 Watt vereinfacht selbst anmelden:

Anmeldung beim Netzbetreiber

Der Verteilnetzbetreiber ist Eigentümer der Stromleitungen in Ihrer Umgebung – nicht zu verwechseln mit dem Stromanbieter. Der örtliche Netzbetreiber kann nicht gewechselt werden und ist zuständig für die Stromversorgung, die Wartung und den Ausbau des Stromnetzes.

Schritt 1: Netzbetreiber finden

Als erstes müssen Sie herausfinden, wer Ihr Netzbetreiber ist. In Deutschland gibt es über 800 Netzbetreiber. In der Regel finden Sie auf Ihrer Stromrechnung einen 13-stelligen Code. Diese UID-Nummer können Sie in der offiziellen Liste der Netzbetreiber im oberen Suchfeld eingeben und suchen.

Auch die DGS bietet eine Liste mit Anmerkungen bzgl. vereinfachter Anmeldung, sowie Links zu entsprechenden Anmeldeformularen.

Falls Sie in Ihre Wohnung neu eingezogen sind, können Sie auch einfach im Internet nach dem Verteilnetzbetriber für Ihren Ort suchen. Bei stromausfall.info können Sie ihre Postleitzahl eingeben, um Ihren Netzbetreiber zu sehen.

Schritt 2: Formular ausfüllen

Als nächstes sollten Sie den Musterbrief der DGS (“Anmeldung eines steckerfertigen Erzeugungsgeräts”) herunterladen.

In der Liste der DGS finden Sie außerdem bei manchen Netzbetreibern ein eigenes Formular zur vereinfachten Anmeldung – grundsätzlich reicht aber der oben genannte Musterbrief.

Folgende Daten müssen Sie ausfüllen:

  • Name, Adresse, Telefon und E-Mail des Betreibers
  • Anlagenstandort und Zählernummer
  • AC-Nennleistung (Spitzenleistung der Module)
  • Verzicht auf Einspeisevergütung
  • Bestätigung, dass kein veralteter Stromzähler im Einsatz ist

Schritt 3: Wichtige Anhänge

Die Anmeldung muss außerdem ein ausgefülltes Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105:2018-11 enthalten, wobei einige Balkonkraftwerk Anbieter dieses Protokoll bereits zur Bestellung beilegen.

Zudem ist es notwendig das NA-Schutz E.6 Zertifikat des Wechselrichters beizulegen.

Falls Ihr Balkonkraftwerk einen Hoymiles Wechselrichter (zB. den Hoymiles HM-600) enthält, können Sie dieses Zertifikat von yuma.de verwenden.

Wechselrichter Hoymiles HM-600 mit NA-Schutz Zertifikat

Schritt 4: Formular an Netzbetreiber senden

Als letzten Schritt müssen Sie alle Unterlagen an die Adresse des Netzbetreibers schicken – und fertig ist die Anmeldung.

Muss man auf die Rückmeldung des Netzbetreibers warten?

Sobald Sie die korrekt ausgefüllte Anmeldung abgeschickt haben, müssen Sie nicht auf eine Rückmeldung des Netzbetreibers warten, bevor Sie die Anlage in Betrieb nehmen. Der Prozess ist beendet.

Das gilt nur, falls Sie keinen veralteten Stromzähler mehr besitzen. Ansonsten müssen Sie auf die Rückmeldung bzw. auf den Zählertausch warten, bevor Sie das Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen dürfen.

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Für die Registrierung im Marktstammdatenregister müssen Sie auf die MaStr Website gehen und folgende drei Schritte durchführen:

  1. Legen Sie ein Benutzerkonto an
  2. Registrieren Sie Ihre Person als Anlagenbetreiber
  3. Tragen Sie die Daten Ihrer Stromerzeugungsanlage ein
Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden - Screenshot der Website marktstammdatenregister.de (Bundesnetzagentur)
Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister registrieren

Welche Daten muss man zum Balkonkraftwerk angeben?

Die folgenden Pflichtfelder werden Sie bei der Bundesnetzagentur Anmeldung Schritt-für-Schritt angeben müssen:

  • Betriebsstatus: Hier können Sie angeben, ob die Anlage erst in Planung oder bereits in Betrieb ist.
  • Anzeigename im MaStr: Hier können Sie grundsätzlich eintragen, was Sie wollen (zum Beispiel: “Balkon Solaranlage”). Beachten Sie aber, dass dieser Name öffentlich einsehbar ist und somit keine persönlichen Daten enthalten sollte.
  • Datum der Inbetriebnahme: Hier tragen Sie das Datum ein, an dem das Balkonkraftwerk zum ersten mal in Betrieb genommen wurde.
  • Standort: Hier tragen Sie den Standort der Stecker-Solaranlage ein – entweder per postalischer Adresse oder per Flurdaten.
  • Geografische Koordinaten: Hier müssen Sie lediglich auf den blauen Button klicken und die Koordinaten werden automatisch aus der angegebenen Adresse ermittelt.
  • Daten zum Balkonkraftwerk: Hier werden die Anzahl der Module, die Bruttonennleistung der gesamten Stromerzeugungseinheit (in kWp), sowie die zugeordnete Wechselrichterleistung (in kW) eingetragen.
  • Stromspeicher: Falls Sie ein Balkonkraftwerk mit Speicher betreiben, müssen Sie das angeben und den Speicher als zusätzliche Einheit registrieren.
  • Leistungsbegrenzung: Hier können Sie auswählen, ob Ihr Balkonkraftwerk eine Leistungsgrenze hat (zB. 70-Prozent-Regelung) – in den meisten Fällen haben Stecker-Solaranlagen keine Begrenzung.
  • Errichtungsort der Solaranlage: Hier können Sie das Feld “Steckerfertige Erzeugungsanlage (sog. Plug-In- oder Balkon-PV-Anlage)” auswählen
  • Ausrichtung: Hier müssen Sie angeben, ob die Solarmodule beide gleich ausgerichtet sind oder nicht. Anschließend wird der Neigungswinkel und die Himmelsrichtung gefragt.
  • Einspeisung: Hier können Sie zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung wählen. Bei einem Balkonkraftwerk kommt es immer zu einer Teileinspeisung.
  • Anschlussnetzbetreiber: Hier können Sie aus der Liste Ihren Netzbetreiber auswählen.
  • Identifikationsnummer vom Netzbetreiber: Hier müssen Sie die Nummer eintragen, die Ihnen der Netzbetreiber für Ihre Stecker-Solaranlage zugewiesen hat. Falls Sie eine solche Nummer nicht erhalten haben, können Sie auch “Nicht vorhanden” auswählen.

Auf Youtube gibt es ein einfaches Video-Tutorial, das Sie Schritt-für-Schritt durch die gesamte Anmeldung führt:

Tipps & Hinweise zur Anmeldung

Folgende Hürden können bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks auftreten. Wir haben für Sie die passenden Lösungen und Ratschläge:

  • Es kann sein, dass Ihr Netzbetreiber die Installation eines Elektrikers verlangt. Sie können Ihren Netzbetreiber darauf hinweisen, dass seit der Änderung der Norm VDE 0100-551 auch Laien die Installation und Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks durchführen dürfen.
  • Falls Sie einen neuen Zähler benötigen, kann es sein, dass Ihr Netzbetreiber für den Zählertausch eine Gebühr verlangen will. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz §33 muss der Netzbetreiber den Tausch aber kostenlos durchführen.
  • Viele Netzbetreiber sind davon überzeugt, dass ausschließlich ein Wieland Stecker verwendet werden darf – und kein Schuko-Stecker. Der Netzbetreiber darf Ihnen das aber gar nicht vorschreiben, da sein Zuständigkeitsbereich beim Zähler endet. Lediglich eine VDE Norm empfiehlt, dass man für das Anschließen einer Balkonsolaranlage einen sicheren Stecker verwenden sollte.
  • Es ist empfehlenswert auf eine Einspeisevergütung zu verzichten, da es sich finanziell kaum lohnt. Dadurch ersparen Sie sich viel bürokratischen Aufwand.

Balkonkraftwerk Anmeldeservice nutzen

Falls Sie die Anmeldung nicht selbst durchführen möchten, gibt es von einigen Anbietern einen kostenlosen Anmeldeservice für Balkonkraftwerke. Zu den bekanntesten Anbietern zählen Priwatt, machdeinenstrom.de und Solarista.

Anmeldeservice von Priwatt

Die Firma Priwatt bietet jedem Kunden einen kostenlosen Anmeldeservice beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Dafür müssen Sie als erstes Ihre Postleitzahl eingeben, damit Ihr Netzbetreiber gefunden werden kann. Anschließend müssen Sie Ihre Priwatt Bestellnummer, sowie Ihre E-Mail Adresse eintragen. Danach führt Sie das Tool Schritt-für-Schritt durch die Anmeldung.


Außerdem gibt es eine einfach erklärte PDF Anleitung zur Anmeldung, falls sie den Prozess der Registrierung selbst durchführen möchten.

(Letzte Aktualisierung des Artikels: )

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Alexander Jakob
Verfasst von
Alexander Jakob
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Kommentare
  • Danke für den ausführlichen Beitrag. Was mir aber wirklich bisher keiner beantworten konnte. Muss ich meine PV Anlage <10KW beim Finanzamt anmelden oder nicht? Über eine Erklärung würde ich mich sehr freuen.

  • Ganz herzlichen Dank, super gut beschrieben. Traurig ist nur, dass die Bürokratie immer noch so umfangreich ist und man bei einem alten Zähler ewig auf den Umtausch warten muss.